Hygiene-Regeln in den Kirchen leicht gelockert


25.07.2020

Hygieneregeln im Gottesdienst und beim Abendmahl sowie bei Konzerten:
Die aktuell Allgemeinverfügung erlaubt eine Lockerung der Abstandsregel bei Gottesdiensten und Konzerten, sofern alle Anwesenden erfasst werden. Jede zweite Sitzreihe bleibt gesperrt. Zwischen den Sitzenden wird ein Abstand von mindestens 50 cm empfohlen. Beim Hinein- und Hinausgehen möchten Sie bitte wie gehabt eine Maske tragen; ebenso beim Singen.

Das Heilige Abendmahl feiern wir in der Johannisgemeinde unter „einer Gestalt“. Dabei erhalten die Gläubigen nur die Hostie. Pfarrerin oder Pfarrer trinken als einzige aus dem Kelch – stellvertretend für die Gemeinde. Auch in dieser reduzierten Form des Abendmals empfangen die Gläubigen den ganzen Christus, der sich für uns gegeben hat. In der Stephanusgemeinde wir der Wein in einzelne Gläser ausgespendet.

Bitte nehmen Sie diese Regelungen ernst. Es kann natürlich geschehen, dass diese Regelungen im Verlauf der Zeit gelockert werden können oder verschärft werden müssen. Wir bitten um Verständnis.

Der Kirchenvorstand